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Du hast die Zusage fürs Medizinstudium in der Tasche oder stehst kurz davor, und dann taucht plötzlich dieses Thema auf, das niemand richtig erklärt: die Krankenversicherung zur Immatrikulation. Viele denken sich „Ich bin doch versichert, ich lade einfach meine Karte hoch" und genau da liegt die Falle.
Ich (Malte) spreche da aus eigener Erfahrung. Vor meinem Medizinstudium in Hamburg musste ich von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Ich hatte mich vorher nicht ausreichend informiert und stand am Ende unter massivem Zeitdruck. Dass es überhaupt noch rechtzeitig geklappt hat, verdanke ich einem Bekannten, der als Sachbearbeiter bei einer Krankenkasse arbeitete und die Sache auf dem kurzen Dienstweg lösen konnte. Verlassen solltest du dich darauf nicht. Damit es dir besser ergeht, haben wir diesen Leitfaden geschrieben.
An den meisten Hochschulen muss dein Versicherungsstatus heute digital vorliegen, damit die Einschreibung abgeschlossen werden kann. Das geschieht über eine elektronische Meldung, die bei den Krankenkassen als M10 bezeichnet wird. Um diese Meldung auszulösen, brauchst du in der Regel drei Dinge: den Namen deiner Hochschule, eine Absendernummer aus dem Immatrikulationsportal oder einer Information der Hochschule sowie eine gesetzliche Krankenkasse, die diese Meldung an die Uni übermittelt. Prüfe im Zweifel bei deiner Hochschule, wie der Nachweis konkret ablaufen soll.
Das Entscheidende daran: Die Uni prüft deinen Versicherungsstatus nicht selbst, sondern wartet auf die elektronische Meldung. Ohne diese Meldung bleibt deine Einschreibung blockiert, egal ob du tatsächlich versichert bist oder nicht.
Je nach deiner aktuellen Versicherungssituation gibt es verschiedene Wege, die ich dir im Folgenden erklären möchte.
Das ist der einfachste Fall. Du suchst zunächst im Immatrikulationsportal deiner Hochschule die Absendernummer (auch H-Abnr. genannt) heraus. Dann kontaktierst du deine gesetzliche Krankenkasse, ob telefonisch oder über den Online-Service, und bittest darum, die M10-Meldung an deine Hochschule mit der entsprechenden Absendernummer zu übermitteln. Danach heißt es warten, bis die Uni die Meldung im System sieht.
Wichtig zu wissen: Selbst, wenn du lückenlos versichert bist, bleibt die Einschreibung ohne M10-Meldung trotzdem blockiert. Kümmere dich also frühzeitig darum und warte nicht bis zur letzten Woche vor der Immatrikulationsfrist.
Wenn du bisher über deine Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert bist und unter 25 Jahre alt bist, läuft es genauso ab. Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange du die Voraussetzungen erfüllst: Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen darf die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreiten (bei einem Minijob gilt die jeweils aktuelle Geringfügigkeitsgrenze). BAföG und Unterhaltszahlungen zählen dabei nicht als Einkommen. Die aktuellen Einkommensgrenzen findest du bei deiner Krankenkasse. Gerade wenn du neben dem Studium als Werkstudent arbeitest, solltest du diese Grenze im Blick behalten.
Hier passieren die meisten Missverständnisse, weil viele denken, eine Bestätigung der privaten Versicherung reiche aus. Für die Immatrikulation brauchst du aber immer den Weg über eine gesetzliche Krankenkasse, damit die Statusmeldung korrekt bei der Uni ankommt. Klingt umständlich, ist es leider auch. An dieser Stelle musst du dich entscheiden.
Wenn du privat versichert bleiben willst, brauchst du eine Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht. Hier gibt es einen Punkt, den du unbedingt verstehen musst, bevor du diese Entscheidung triffst: Wenn du dich einmal von der Versicherungspflicht befreien lässt, bleibst du für das gesamte Studium privat versichert. Ein späterer Wechsel in die GKV ist während des Studiums dann nicht mehr möglich.
Bei einem Medizinstudium solltest du dir über die Tragweite dieser Entscheidung besonders im Klaren sein. Die Regelstudienzeit beträgt mindestens sechs Jahre und drei Monate. Das ist ein langer Zeitraum, in dem sich deine Lebensumstände erheblich ändern können. Der Vorteil: Du kannst in vielen Fällen über das gesamte Studium im Tarif deiner Eltern versichert bleiben. Gerade bei Beamtenkindern mit Beihilfeanspruch funktioniert das unkompliziert. Bei privat versicherten Angestellten oder Selbstständigen als Eltern kann es sein, dass du ab einem bestimmten Alter in einen eigenen studentischen PKV-Tarif wechseln musst. Bei Fragen hierzu wendest du dich am besten an einen Versicherungsmakler, der sich auf Studierende spezialisiert hat, zum Beispiel curandis (Anzeige*).
Entscheidend ist die Frist: Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn bzw. nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. In der Praxis läuft das so ab: Du kontaktierst irgendeine gesetzliche Krankenkasse (es ist wirklich egal welche, du wirst dort nicht automatisch Mitglied), reichst deinen privaten Versicherungsnachweis ein, beantragst die Befreiung und gibst die Hochschuldaten samt Absendernummer an, damit die Statusmeldung elektronisch an die Uni geht.
Das war mein Weg. Und hier kommt der Punkt, der viele verunsichert: Wenn kein Elternteil gesetzlich versichert ist, ist eine Familienversicherung in der GKV nicht möglich. Die Familienversicherung setzt nämlich voraus, dass es überhaupt ein GKV-Mitglied gibt, über das du mitversichert werden kannst.
Aber du kannst trotzdem in die GKV wechseln, dann eben nicht als Familienversicherung, sondern als eigene Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Das bedeutet eigene Beiträge, aber der Wechsel ist grundsätzlich möglich. Du wählst dafür eine gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl, beantragst die studentische Mitgliedschaft und lässt die M10-Meldung an deine Hochschule senden.
Mein dringender Rat aus eigener Erfahrung: Fang mit diesem Prozess mindestens vier bis sechs Wochen vor der Immatrikulationsfrist an. Bei mir ging es nur durch Glück und persönliche Kontakte so kurzfristig. Im Normalfall kann die Bearbeitung dauern, und du willst nicht riskieren, dass dein Studienplatz wegen einer fehlenden Meldung platzt.
Ein weiterer Tipp: Lass dir einmal von einem Versicherungsmakler ausrechnen, was der Verbleib in der PKV für dich oder deine Eltern kosten würde. Je nachdem kann es Sinn ergeben, stattdessen eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen und privat versichert zu bleiben.
Der monatliche Beitrag in der KVdS setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem gesetzlich festgelegten Krankenversicherungsbeitrag, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und dem Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Krankenversicherungsbeitrag ist bundesweit einheitlich und ergibt sich aus dem BAföG-Bedarfssatz, auf den ein reduzierter Beitragssatz angewendet wird. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse und kann sich jährlich ändern. Ein Vergleich der Kassen lohnt sich, weil die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse durchaus spürbar ist. Die Techniker Krankenkasse (TK) gehört traditionell zu den günstigeren überregionalen Kassen, aber auch andere Anbieter können je nach Zusatzleistungen und Beitragssatz attraktiv sein.
Beim Pflegeversicherungsbeitrag gibt es eine wichtige Altersgrenze, die oft übersehen wird, und zwar bei 23 Jahren, nicht bei 25. Wenn du unter 23 bist oder mindestens ein Kind hast, zahlst du den regulären Beitragssatz. Ab 23 Jahren ohne Kinder kommt ein Zuschlag für Kinderlose hinzu. Die aktuellen Beiträge im Detail findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder beim GKV-Spitzenverband.
Falls du BAföG beziehst, kannst du beim BAföG-Amt einen Zuschuss für deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beantragen. Dieser deckt einen Großteil der monatlichen Kosten.
Das ist ein Klassiker, der besonders Medizinstudierende betrifft. Bis eben war alles beitragsfrei, und dann endet die Familienversicherung mit dem 25. Geburtstag. Die Familienversicherung hat klare Voraussetzungen, und sobald diese nicht mehr erfüllt sind, läuft es in der Regel auf die KVdS als eigene Mitgliedschaft hinaus.
In der Praxis kontaktierst du deine Krankenkasse, klärst den Start deiner eigenen studentischen Mitgliedschaft und lässt die M10-Meldung an die Uni übermitteln. Das gilt übrigens auch, wenn du bereits immatrikuliert bist und im Laufe des Studiums 25 wirst. Die Hochschule braucht dann zwar keinen neuen Nachweis, aber Beiträge musst du ab diesem Zeitpunkt leisten.
Deine Krankenkasse wird sich in der Regel rechtzeitig vor Ende der Familienversicherung bei dir melden. Trotzdem solltest du den Termin selbst im Blick haben und nicht darauf vertrauen, dass alles automatisch läuft.
Ab 30 wird es wichtig, frühzeitig zu planen, weil die studentische Pflichtversicherung zeitlich begrenzt ist. Die KVdS endet spätestens mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. Danach greifen andere Formen der Versicherung, in der Regel die freiwillige GKV oder je nach Situation eine PKV-Lösung. Die Beiträge in der freiwilligen GKV sind deutlich höher als in der KVdS. In bestimmten Fällen, etwa bei Krankheit, Kinderbetreuung oder studienbedingten Verzögerungen, kann die KVdS auf Antrag verlängert werden. Erkundige dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, ob das auf dich zutrifft.
Für Medizinstudierende ist das besonders relevant: Wer das Studium erst mit 24 oder 25 Jahren beginnt, kann die 30-Jahres-Grenze noch während des Studiums erreichen, zum Beispiel mitten im Praktischen Jahr. Plane diesen Fall rechtzeitig ein und kläre mit deiner Krankenkasse, welche Anschlussversicherung für dich greift. Für die Immatrikulation selbst bleibt das Prinzip gleich: Die Uni braucht den elektronischen Versicherungsstatus per M10-Meldung.
Wenn du aus einer privaten Versicherung in die GKV wechselst, stellt sich die Frage, ob du dir die Rückkehr in die PKV für später offenhalten willst. Dafür gibt es die sogenannte Anwartschaft. Sie kann je nach Ausgestaltung deinen aktuellen Gesundheitszustand und teilweise auch dein Eintrittsalter für einen späteren Wechsel zurück in die PKV sichern.
Gerade als angehender Arzt oder angehende Ärztin ist das eine interessante Option. Viele Ärztinnen und Ärzte wechseln nach der Approbation in die PKV, und eine Anwartschaft kann den Wiedereinstieg dann erheblich erleichtern und günstiger machen, besonders wenn du im Laufe des Studiums gesundheitliche Veränderungen hattest.
Wichtig ist aber: Eine Anwartschaft ist kein aktiver Versicherungsschutz. Es ist lediglich eine Option für die Zukunft. Die meisten privaten Krankenversicherer haben in ihren Bedingungen stehen, dass du ein Recht darauf hast, eine solche Anwartschaft abzuschließen. Bedenke dabei, dass du mit der Anwartschaft grundsätzlich an diesen Versicherer gebunden bist, solltest du die Option später einlösen. Wenn du zum Zeitpunkt des Wechsels gesund bist, kann es sich lohnen zu prüfen, ob eine Anwartschaft bei einem anderen Versicherer mit besseren Konditionen sinnvoller wäre. Lass dich hierzu am besten individuell beraten.
Neben den allgemeinen Regeln gibt es einige Punkte, die speziell für das Medizinstudium relevant sind.
Die Studiendauer spielt eine zentrale Rolle bei der Versicherungsplanung. Humanmedizin hat eine Regelstudienzeit von mindestens 12 Semestern plus drei Monate Praktisches Jahr. Wer nicht direkt nach dem Abitur anfängt, etwa weil ein Freiwilligendienst, eine Ausbildung oder Wartezeit dazwischenliegen, sollte die 30-Jahres-Grenze der KVdS frühzeitig einkalkulieren.
Während des Praktischen Jahres (PJ) im letzten Studienjahr gibt es je nach Krankenhaus eine Aufwandsentschädigung. Diese kann versicherungsrechtlich relevant werden, insbesondere wenn du noch familienversichert bist oder Einkommensgrenzen beachten musst. Kläre das rechtzeitig mit deiner Krankenkasse.
Während des Praktischen Jahres (PJ) im letzten Studienjahr gibt es je nach Krankenhaus eine Aufwandsentschädigung. Manche PJ-Aufwandsentschädigungen liegen dabei oberhalb der Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Aber auch wenn die Aufwandsentschädigung allein darunter liegt, kann sie zusammen mit anderen Einkünften, etwa aus einem Werkstudentenjob oder einer Nebentätigkeit, die Grenze überschreiten. Wer zu diesem Zeitpunkt noch familienversichert ist, verliert unter Umständen diesen Status und muss in die KVdS wechseln.Kläre das rechtzeitig mit deiner Krankenkasse.
Weitere versicherungsrechtliche Besonderheiten können sich ergeben, wenn du Teile deiner Ausbildung im Ausland absolvierst, etwa bei einer Famulatur oder einem PJ-Tertial im Ausland oder einem Krankenpflegepraktikum in der Schweiz.
Falls du nach dem Studium in die PKV wechseln möchtest, was unter Ärztinnen und Ärzten verbreitet ist, lohnt sich die Auseinandersetzung mit dem Thema Anwartschaft schon jetzt. Die Entscheidung, die du vor der Immatrikulation triffst, hat Auswirkungen, die weit über das Studium hinausreichen.
Wenn du für das Medizinstudium aus dem Ausland nach Deutschland kommst, gelten besondere Regeln, je nachdem woher du kommst. Falls du dich mit einem ausländischen Schulabschluss auf das Medizinstudium bewirbst, findest du auf medirechner.de auch dazu Artikel.
Kommst du aus einem EU- oder EWR-Land, aus der Schweiz oder einem Land mit bilateralem Sozialversicherungsabkommen (etwa Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Serbien oder Montenegro), wird deine gesetzliche Krankenversicherung aus dem Heimatland in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Du benötigst dafür die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die deine Krankenkasse zu Hause ausstellt. Für die Immatrikulation musst du trotzdem eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, die deine EHIC prüft und die M10-Meldung an die Hochschule sendet. Die TK und andere große Kassen bieten dafür einen Online-Service an. Wichtig: Sobald du neben dem Studium in Deutschland Geld verdienst, etwa als Werkstudent oder durch ein bezahltes Praktikum, musst du dich in der Regel bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Kläre das unbedingt vorab.
Wenn du aus einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen kommst, musst du dich in Deutschland selbst versichern. Solange du unter 30 bist, kannst du der KVdS beitreten und zahlst die gleichen Beiträge wie deutsche Studierende. Ab 30 bleibt in der Regel nur die freiwillige GKV oder eine private Krankenversicherung. Plane in beiden Fällen genug Vorlauf ein, denn du brauchst für den Abschluss einer deutschen Krankenversicherung eine Meldeadresse in Deutschland und eine deutsche Bankverbindung (IBAN).
Zwei häufige Fehler, die du vermeiden solltest: Eine Reise-, Incoming- oder Expat-Krankenversicherung reicht für die Immatrikulation nicht aus, auch wenn sie in Deutschland gültig ist. Und private Krankenversicherungen aus dem Ausland werden häufig nicht als Ersatz für eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung anerkannt. Wenn du dich unsicher bist, wende dich frühzeitig an das International Office deiner Hochschule oder direkt an eine gesetzliche Krankenkasse.
Falls du an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder Studienkolleg teilnimmst, bist du versicherungsrechtlich noch nicht als Student eingestuft und kannst der KVdS noch nicht beitreten. In dieser Phase brauchst du eine private Krankenversicherung. Erst nach bestandener Feststellungsprüfung und Einschreibung in den Studiengang kannst du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Ohne die elektronische M10-Meldung ist die Immatrikulation an den meisten Hochschulen nicht möglich. Wenn du privat über deine Eltern versichert bist, musst du dich frühzeitig entscheiden, ob du privat bleibst und dich befreien lässt oder in die GKV wechselst. Diese Entscheidung ist bei einem Medizinstudium für das gesamte Studium bindend. Keine gesetzlich versicherten Eltern bedeutet keine Familienversicherung, aber eine eigene studentische Mitgliedschaft in der GKV ist trotzdem möglich. Fang so früh wie möglich an, dich um das Thema zu kümmern. Aus Erfahrung kann ich sagen: Last-Minute-Aktionen funktionieren nur mit viel Glück.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Gesetze und Vorgaben können sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Versicherungsberatung dar.