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Du studierst Biochemie, Biologie oder Pharmazie und merkst: Eigentlich willst du Ärztin oder Arzt werden? Oder du hast im Ausland mit dem Medizinstudium begonnen und möchtest nach Deutschland wechseln? Dann ist der Quereinstieg ins Medizinstudium möglicherweise dein Weg zum Ziel. In diesem Guide erklären wir dir alle relevanten Wege, Voraussetzungen und Fristen, damit du fundiert planen kannst.
Die Informationslage rund um alternative Zugangswege zum Medizinstudium ist notorisch unübersichtlich. Genau deshalb haben wir diesen Artikel geschrieben: aktuell recherchiert, auf offizielle Quellen gestützt und so aufbereitet, dass du fundiert planen kannst.
Unter einem Quereinstieg versteht man den Wechsel in ein höheres Fachsemester der Humanmedizin. Du steigst also nicht im 1. Semester ein, sondern lässt dir bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen und beginnst beispielsweise im 2., 3. oder 4. Fachsemester. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 12 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Dort ist geregelt, dass die nach Landesrecht zuständige Stelle Zeiten eines verwandten inländischen Studiums sowie eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums oder verwandten Studiums auf die ärztliche Ausbildung anrechnen kann, sofern Gleichwertigkeit gegeben ist.
Wichtig ist die Abgrenzung: Der Quereinstieg ist etwas anderes als ein Zweitstudium (dazu weiter unten mehr). Beim Quereinstieg bewirbst du dich nicht über hochschulstart.de, sondern direkt bei den Universitäten auf ein höheres Fachsemester.
Grundsätzlich gibt es zwei große Gruppen von Quereinsteigenden.
Zur ersten Gruppe gehören Studierende aus medizinnahen Fächern in Deutschland. Wer beispielsweise Biochemie, Biologie, Molekularbiologie, Pharmazie, Zahnmedizin oder Biomedizin studiert (oder studiert hat), kann unter Umständen Leistungsnachweise vorweisen, die den vorklinischen Scheinen im Medizinstudium entsprechen. Diese Fächer gelten als "verwandt" im Sinne der ÄApprO.
Die zweite Gruppe umfasst Studierende, die im Ausland ein Medizinstudium (oder verwandtes Studium) begonnen haben und nach Deutschland wechseln möchten. Typische Konstellationen sind der Wechsel aus Ungarn, Rumänien, Tschechien, Bulgarien oder der Slowakei, wo viele Deutsche ein englisch- oder deutschsprachiges Medizinstudium beginnen. Falls du deinen Schulabschluss im Ausland gemacht hast und grundsätzlich in Deutschland Medizin studieren möchtest, findest du in unserem Guide für internationale Studierende alle Informationen zur Anerkennung von Bildungsnachweisen.
Bevor du dich irgendwo bewerben kannst, brauchst du einen sogenannten Anrechnungsbescheid. Dieser wird vom zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) ausgestellt und sagt aus, wie viele Fachsemester Medizin dir auf Basis deiner bisherigen Leistungen angerechnet werden.
Die Zuständigkeit des LPA richtet sich nach zwei Regeln: Wenn du bereits einen Medizinstudienplatz in Deutschland hast, ist das LPA des Bundeslandes zuständig, in dem du eingeschrieben bist. Wenn du noch keinen Studienplatz hast, richtet sich die Zuständigkeit nach deinem Geburtsort (also dem Bundesland, in dem du geboren wurdest). Ausnahmen gelten für Personen, die in Brandenburg, Bremen oder im Ausland geboren wurden.
Für den Antrag brauchst du in der Regel deine Geburtsurkunde, eine Immatrikulationsbescheinigung (falls vorhanden), Fächer- und Notenübersichten (Transcript of Records) sowie ggf. Modulbeschreibungen oder Syllabi. Zusätzlich ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit deiner bisherigen Studienleistungen erforderlich. Wie diese abläuft, hängt von deiner Ausgangssituation und dem Bundesland ab: Bei einem verwandten inländischen Studium wird in der Regel eine Äquivalenzbescheinigung der zuständigen medizinischen Fakultät verlangt, in der die Leiter der entsprechenden Lehrveranstaltungen bestätigen, dass deine Leistungen den Anforderungen im Studiengang Humanmedizin gleichwertig sind. Bei einem im Ausland begonnenen Medizin- oder verwandten Studium kann das LPA die Gleichwertigkeit selbst prüfen, die medizinische Fakultät um eine Stellungnahme bitten oder die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einschalten. Die Äquivalenzbescheinigung ist nicht rechtsverbindlich, dient dem LPA aber als zentrale Grundlage für die Erstellung des Anrechnungsbescheids. Informiere dich frühzeitig bei deinem zuständigen LPA, da die genaue Praxis je nach Bundesland variiert.
Im vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums unterscheidet man zwischen "großen" und "kleinen" Scheinen. Diese Unterscheidung ist für den Quereinstieg zentral, denn sie bestimmt, wie viele Semester dir angerechnet werden können. Die Zuordnung leitet sich aus Anlage 1 zur ÄApprO ab, wird in der Praxis aber durch die Landesprüfungsämter konkretisiert. Das LPA Bayern (Regierung von Oberbayern) veröffentlicht hierzu die detailliertesten Informationen und definiert die Anrechnungsregel wie folgt: Ein Studienhalbjahr kann angerechnet werden, wenn eine mindestens halbjährige Studienzeit nachgewiesen ist und in dieser Zeit drei große Scheine oder je zwei große und zwei kleine Scheine absolviert wurden. Für ein Studienjahr sind entsprechend sechs große oder je vier große und vier kleine Scheine erforderlich.
Als große Scheine (Anlage 1 Abschnitt I Nr. 1-6 ÄApprO) gelten laut LPA Bayern die Praktika in Physik, Chemie und Biologie (jeweils für Mediziner), das Praktikum der Physiologie, das Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie, der Kursus der makroskopischen Anatomie, der Kursus der mikroskopischen Anatomie sowie der Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie. Kleine Scheine (Anlage 1 Abschnitt I Nr. 7-10, Abschnitt II und III ÄApprO sowie § 2 Abs. 2 Satz 5 und § 2 Abs. 8 Satz 2 ÄApprO) umfassen die Seminare in Physiologie, Biochemie, Anatomie und Medizinischer Psychologie, das Praktikum der medizinischen Terminologie, das Praktikum zur Einführung in die klinische Medizin, das Praktikum der Berufsfelderkundung sowie das vorklinische Wahlfach.
Wichtig: Diese Zuordnung ist auf der Website des LPA Bayern so dokumentiert. Andere Landesprüfungsämter wenden zwar dieselbe Rechtsgrundlage (§ 12 ÄApprO, Anlage 1 ÄApprO) an, die konkrete Anrechnungspraxis kann sich aber von Land zu Land unterscheiden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung. Informiere dich daher direkt bei dem für dich zuständigen LPA über die genauen Anforderungen.
Sobald du den Anrechnungsbescheid in der Hand hast, kannst du dich direkt bei den Universitäten auf ein höheres Fachsemester bewerben. Die Bewerbung für einen Quereinstieg läuft ausdrücklich nicht über hochschulstart.de, sondern immer direkt bei der jeweiligen Hochschule.
Die Fristen für die Bewerbung ins höhere Fachsemester sind von Uni zu Uni unterschiedlich, orientieren sich aber typischerweise an diesen Eckdaten: Für das Wintersemester liegt der Bewerbungsschluss meist am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar. Manche Universitäten (und erst recht Kanzleien für Studienplatzklagen) setzen frühere Fristen. Eine aktuelle Fristenübersicht für alle Universitäten findest du bei bewerbungsrenner.de.
Beachte: Im Wintersemester kannst du an einigen Unis nur in ungerade Fachsemester einsteigen (1., 3., 5., ...), im Sommersemester nur in gerade (2., 4., 6., ...). Das liegt daran, dass das Medizinstudium an vielen Universitäten zum Wintersemester beginnt und die Semesterzählung entsprechend fortläuft.
Einer der größten Engpässe beim Quereinstieg ist die extrem begrenzte Zahl freier Plätze in höheren Fachsemestern. Plätze werden nur frei, wenn Studierende das Fach wechseln, das Studium abbrechen oder den Standort wechseln. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber übersteigt die verfügbaren Plätze fast immer um ein Vielfaches. Deshalb ist die Studienplatzklage für viele Quereinsteiger der entscheidende nächste Schritt.
Die Studienplatzklage ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren, bei dem du gerichtlich prüfen lässt, ob eine Universität tatsächlich alle vorhandenen Studienplätze vergeben hat. Das Kernargument: Hochschulen machen bei der sogenannten Kapazitätsberechnung nicht selten Fehler oder melden freie Ressourcen nicht vollständig.
Die Kosten variieren erheblich, je nach Kanzlei und Anzahl der verklagten Universitäten. Für die außergerichtliche Vorbereitung (Erstellung und Einreichung der außerkapazitären Hochschulanträge) fallen bei spezialisierten Kanzleien typischerweise einige hundert Euro pauschal an. Pro verklagter Universität kommen im gerichtlichen Verfahren weitere Kosten hinzu, die sich aus Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und ggf. gegnerischen Anwaltskosten zusammensetzen. Je nach Anzahl der Verfahren und Streitwert können die Gesamtkosten im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen.
Zu den Erfolgsaussichten lässt sich keine verlässliche pauschale Zahl nennen. Sie hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter die gewählte Universität, das Fachsemester, das Bundesland, die Anzahl der Mitklagenden und die jeweilige Kapazitätslage. Für das 1. Fachsemester Humanmedizin sind die Chancen pro einzelner Universität grundsätzlich gering, da die Zahl der Klagenden die aufgedeckten Plätze in der Regel übersteigt. Für höhere Fachsemester (insbesondere im klinischen Abschnitt) fallen die Quoten tendenziell besser aus, da hier weniger Personen klagen. Sei grundsätzlich skeptisch gegenüber Kanzleien, die pauschale Erfolgsquoten von 50 Prozent oder mehr für das 1. Fachsemester versprechen.
Wenn du eine Studienplatzklage für den Quereinstieg erwägst, beachte folgende Punkte: Nimm möglichst früh Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei auf, idealerweise vor der regulären Bewerbungsfrist. Die reguläre Bewerbung bei hochschulstart.de und die Studienplatzklage sollten parallel laufen, denn die reguläre Bewerbung kann die Erfolgsaussichten der Klage beeinflussen. Verklagen solltest du nach Möglichkeit mehrere Universitäten, da die Chancen pro einzelner Uni gering sind. Manche Kanzleien empfehlen eine gestaffelte Vorgehensweise in zwei Durchgängen mit je fünf Universitäten.
Einen ausführlichen Überblick über Chancen, Kosten und Alternativen zur Studienplatzklage findest du in unserem separaten Artikel zur Studienplatzklage Medizin.
Wer im EU-Ausland (oder anderswo) ein Medizinstudium begonnen hat und nach Deutschland wechseln möchte, nutzt ebenfalls den Quereinstieg. Der Ablauf ist im Wesentlichen derselbe: Du beantragst beim zuständigen LPA einen Anrechnungsbescheid für deine im Ausland erbrachten Leistungen, erhältst auf dieser Basis eine Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester und bewirbst dich dann direkt bei deutschen Universitäten.
Ein häufiger Rat ist, den Wechsel möglichst vor oder unmittelbar nach dem Physikum (also innerhalb der Vorklinik) zu vollziehen, da im klinischen Abschnitt die Anerkennungspraxis komplexer wird. Bedenke außerdem, dass die Gleichwertigkeit ausländischer Studienleistungen eine Einzelfallprüfung ist. Nicht jede im Ausland erbrachte Leistung wird automatisch anerkannt.
Eine Sonderoption ist der UMCH (Universitätsmedizin Neumarkt a. M. Campus Hamburg), ein Campus der rumänischen Universität in Hamburg, an dem das Studium auf Englisch fortgeführt werden kann. Hier findet kein klassisches deutsches Staatsexamen statt, sondern ein hochschulinterner Abschluss, der allerdings für die Approbation in Deutschland anerkannt werden kann.
Neben dem eigentlichen Quereinstieg (höheres Fachsemester) gibt es weitere Wege, die häufig in einem Atemzug genannt werden. Es lohnt sich, sie klar zu unterscheiden.
Wer bereits einen Hochschulabschluss hat (Bachelor, Master, Staatsexamen) und Humanmedizin als weiteres Studium aufnehmen möchte, bewirbt sich als Zweitstudienbewerberin bzw. -bewerber. Dieses Verfahren läuft über hochschulstart.de und folgt eigenen Regeln. Nur wenige Prozent der Medizinstudienplätze sind für Zweitstudienbewerbende reserviert. Die Vergabe erfolgt über ein Punktesystem, das u.a. die Begründung (zwingende berufliche, wissenschaftliche oder besondere berufliche Gründe) berücksichtigt. Wie das Punktesystem genau funktioniert, erklären wir im Detail in unserem Artikel zur Zweitstudienquote. Für ein Zweitstudium in Medizin an der Charité oder vergleichbaren Universitäten brauchst du typischerweise eine überzeugende Begründung mit nachweisbaren wissenschaftlichen Tätigkeiten und Publikationen im medizinischen Kontext.
Nach Abschluss aller regulären Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) verlosen manche Universitäten übrig gebliebene Studienplätze. Das Losverfahren ist unabhängig vom NC und erfordert keine vorherige Bewerbung bei hochschulstart.de. Die Anmeldung läuft direkt bei den einzelnen Hochschulen, die Fristen liegen typischerweise im September/Oktober (Wintersemester) bzw. März/April (Sommersemester). Die Wahrscheinlichkeit, über das Losverfahren tatsächlich einen Studienplatz in Humanmedizin zu erhalten, ist allerdings an jeder Uni sehr gering. Wenn du es trotzdem versuchen willst, achte darauf, dich bei möglichst vielen Universitäten gleichzeitig anzumelden, da jede Uni ihr eigenes Verfahren hat. Dienste wie medizin-losverfahren.de übernehmen gegen Gebühr die Anmeldung bei allen teilnehmenden Fakultäten. Mit dem Code "medirechner20" (*Werbung) erhältst du dort 20% Rabatt auf den Full-Service.
In Deutschland bieten inzwischen mehrere private Hochschulen ein Medizinstudium an, das in der Regel NC-frei ist. Die wichtigsten sind die Universität Witten/Herdecke, die Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) in Neuruppin, die Health and Medical University (HMU) in Potsdam und Erfurt, die MSB Medical School Berlin, die MSH Medical School Hamburg, der Asklepios Campus Hamburg (ACH), die Paracelsus Medizinische Privatuniversität Nürnberg (PMU) und die Kassel School of Medicine (ein Kooperationsmodell mit der University of Southampton).
Die Studiengebühren liegen je nach Hochschule zwischen 6.000 und 20.000 Euro pro Semester, insgesamt also bei ca. 70.000 bis über 200.000 Euro für das gesamte Studium. An deutschen Privatunis wie der MHB oder Witten/Herdecke erwirbst du einen deutschen Abschluss und kannst direkt die Approbation beantragen. Bei den Campussen ausländischer Universitäten (z. B. UMCH, PMU, Kassel School of Medicine) gelten besondere Regeln zur Anerkennung, die du vorab sorgfältig prüfen solltest.
Die Bewerbungsverfahren sind typischerweise mehrstufig: Online-Bewerbung, gefolgt von einem Auswahltag mit Multiple-Choice-Test und persönlichem Interview. Die Abiturnote spielt eine untergeordnete Rolle; Motivation, Persönlichkeit und ggf. Vorerfahrungen stehen im Vordergrund.
Aus unserer Erfahrung und der Recherche für diesen Artikel ergeben sich einige konkrete Empfehlungen.
Erstens: Starte früh mit dem Anrechnungsbescheid. Die Bearbeitungszeiten der Landesprüfungsämter können mehrere Wochen bis Monate betragen. Warte nicht, bis du alle Leistungen beisammenhast, sondern informiere dich frühzeitig über die Anforderungen deines zuständigen LPA.
Zweitens: Bewirb dich breit. Sende deine Bewerbung an so viele Universitäten wie möglich. Die Bewerbungsunterlagen und -fristen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule.
Drittens: Kombiniere Strategien. Quereinstieg, Losverfahren, reguläre Bewerbung bei hochschulstart.de und ggf. eine Studienplatzklage schließen sich nicht gegenseitig aus. Viele erfolgreiche Medizinstudierende haben mehrere Wege gleichzeitig verfolgt. Es kann zwar bitter sein, bereits studierte Semester nicht angerechnet zu bekommen, aber wenn dein Hauptziel ein Medizinstudium in Deutschland ist, kann es es je nach persönlicher Situation und deinen Wünschen wert sein.
Viertens: Lass dich ggf. beraten, aber bleib kritisch. Es gibt zahlreiche kommerzielle Beratungsangebote, Kanzleien und Vermittlungsagenturen rund ums Medizinstudium. Nicht alle sind seriös. Informiere dich bei offiziellen Quellen, nutze die Studienberatung deiner Wunschuniversität und tausche dich mit anderen Betroffenen in Foren und Gruppen aus, bevor du Geld in die Hand nimmst.
Fünftens: Kalkuliere die Kosten realistisch. Ob Studienplatzklage (mehrere tausend Euro), Auslandsstudium (teils erhebliche Studiengebühren) oder private Hochschule (70.000 bis 200.000 Euro gesamt): Kein alternativer Weg ins Medizinstudium ist kostenlos. Plane dein Budget sorgfältig und prüfe Finanzierungsoptionen wie BAföG, Studienkredite, Stipendien oder Generationenverträge.
Die rechtliche Grundlage für den Quereinstieg findest du in § 12 ÄApprO. Die zentrale Studienplatzvergabe (relevant für reguläre Bewerbung und Zweitstudium, nicht für den Quereinstieg selbst) läuft über hochschulstart.de, die zugehörige Terminübersicht listet alle aktuellen Fristen. Als Beispiele für konkrete Anrechnungsverfahren auf Landesebene seien das LPA Berlin, das LPA Bayern (Regierung von Oberbayern) und das LPA Sachsen genannt. Eine kompakte Fristenübersicht für die Bewerbung ins höhere Fachsemester findest du bei bewerbungsrenner.de.
Der Quereinstieg ins Medizinstudium ist kein einfacher Weg, aber ein gangbarer. Ob über ein verwandtes Studium in Deutschland, einen Wechsel aus dem Ausland, eine Studienplatzklage oder eine Kombination dieser Strategien: Mit gründlicher Vorbereitung, realistischen Erwartungen und etwas Ausdauer haben schon einige den Sprung in die Humanmedizin geschafft.
Viele Medizinstudierende haben den Weg über genau diese Umwege gefunden: manche aus der Biologie, andere aus dem Auslandsstudium, wieder andere über eine Studienplatzklage. Wenn du gerade vor dieser Entscheidung stehst: Informiere dich gründlich, nutze die offiziellen Quellen, und lass dich nicht von der Komplexität des Systems entmutigen. Und wenn du wissen willst, wie deine Chancen über den regulären Weg stehen, kannst du unseren kostenlosen Zulassungsrechner nutzen. Alle Angaben in diesem Artikel sind sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle Beratung und sind ohne Gewähr; prüfe Fristen und Voraussetzungen immer direkt bei den zuständigen Stellen und melde uns gerne jederzeit Verbesserungsvorschläge.