Zweitstudienquote
Du hast bereits ein Studium abgeschlossen und möchtest nun Medizin studieren? Dann bewirbst du dich als Zweitstudienbewerber. In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige zur Zulassung, zum Ablauf und den Fristen.
Voraussetzungen für ein Zweitstudium Humanmedizin
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
- Abgeschlossenes Erststudium an einer deutschen Hochschule
- Bestehen der Ersten Staatsprüfung (Jura) oder des Bachelors (Lehramt)
- Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung (Pharmazie)
Zulassungsbeschränkung
Die Zulassung zum Zweitstudium Humanmedizin ist stark beschränkt. Nur 3% der Studienplätze stehen Zweitstudienbewerbern zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, das sich aus der Note des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium zusammensetzt.
Punktesystem
- Note des Erststudiums:
- "Ausgezeichnet" und "Sehr gut": 4 Punkte
- "Gut" und "Voll befriedigend": 3 Punkte
- "Befriedigend": 2 Punkte
- "Ausreichend": 1 Punkt
- "Nicht nachgewiesen": 1 Punkt
- Gründe für das Zweitstudium:
- Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
- Wissenschaftliche Gründe: 7, 9 oder 11 Punkte
- Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte
- Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
- Sonstige Gründe: 1 Punkt
- Ggf. Zuschlag für Familienphase: Bis zu 2 Punkte
Die Punktevergabe kann sich verändern, die aktuell gültigen Kriterien findest du auf Hochschulstart.
Bewerbungsablauf
Die Bewerbung für ein Zweitstudium Medizin erfolgt online über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Dabei wählst du einen Studiengang aus dem Zentralen Verfahren (ZV) aus und wirst anschließend zum Antrag Online (AntOn) weitergeleitet. Bei der Antragstellung im AntOn gibst du an, dass es sich um ein Zweitstudium handelt. Nach der Online-Antragstellung müssen die zusätzlich geforderten Unterlagen in Papierform an Hochschulstart geschickt werden. Weitere Informationen und alle Anträge findest du auf Hochschulstart.