Zulassungsangebot und Zulassungsbescheid
Auch: Studienplatzangebot
Im Portal begegnen dir zwei Begriffe, die rechtlich etwas ganz anderes bedeuten.
Zulassungsangebot: Während der Koordinierungsphase bekommst du ein Angebot, sobald dein Ranglistenplatz in eine Quote passt. Es ist für dich reserviert, aber noch nicht verbindlich. Du kannst es annehmen, ablehnen oder liegen lassen und auf einen höher priorisierten Wunsch warten. Kommt dort ein Angebot dazu, fällt das niedrigere automatisch weg.
Zulassungsbescheid: Das verbindliche Dokument, das dir das Recht zur Einschreibung gibt. Er entsteht, wenn du ein Angebot aktiv annimmst oder wenn hochschulstart am Ende der Koordinierungsphase dein bestes vorliegendes Angebot automatisch umwandelt. Im Koordinierten Nachrücken gibt es keine Angebotsstufe: Dort wird sofort zugelassen. Alle Bescheide kommen ausschließlich elektronisch in dein Benutzerkonto.
Wer den Bescheid erlässt: In der Abiturbestenquote und in einigen Vorabquoten die Stiftung, im AdH und in der ZEQ die jeweilige Hochschule. Ein Widerspruchsverfahren gibt es in beiden Fällen nicht.
Beispiel: Du hast zum SoSe 2027 ein Angebot aus Berlin (Priorität 3) und wartest auf München (Priorität 1). Bis zum 24.02.2027 kommt aus München nichts. Am Ende der Phase wird Berlin automatisch zur Zulassung, und im Bescheid steht deine Einschreibefrist.
Danach folgt die Einschreibung. Wer sich nicht fristgerecht einschreibt, verliert den Platz; er geht ins Nachrücken. Hast du schon einen Dienst begonnen, kannst du die Zulassung stattdessen zurückstellen; Details in unserem Kapitel zur Rückstellung einer Zusage.