Zulassungsangebot und Zulassungsbescheid

Auch: Studienplatzangebot

Von Malte Kuehl, Betreiber von medirechner
Veröffentlicht am

Im Portal begegnen dir zwei Begriffe, die rechtlich etwas ganz anderes bedeuten.

Zulassungsangebot: Während der Koordinierungsphase bekommst du ein Angebot, sobald dein Ranglistenplatz in eine Quote passt. Es ist für dich reserviert, aber noch nicht verbindlich. Du kannst es annehmen, ablehnen oder liegen lassen und auf einen höher priorisierten Wunsch warten. Kommt dort ein Angebot dazu, fällt das niedrigere automatisch weg.

Zulassungsbescheid: Das verbindliche Dokument, das dir das Recht zur Einschreibung gibt. Er entsteht, wenn du ein Angebot aktiv annimmst oder wenn hochschulstart am Ende der Koordinierungsphase dein bestes vorliegendes Angebot automatisch umwandelt. Im Koordinierten Nachrücken gibt es keine Angebotsstufe: Dort wird sofort zugelassen. Alle Bescheide kommen ausschließlich elektronisch in dein Benutzerkonto.

Wer den Bescheid erlässt: In der Abiturbestenquote und in einigen Vorabquoten die Stiftung, im AdH und in der ZEQ die jeweilige Hochschule. Ein Widerspruchsverfahren gibt es in beiden Fällen nicht.

Beispiel: Du hast zum SoSe 2027 ein Angebot aus Berlin (Priorität 3) und wartest auf München (Priorität 1). Bis zum 24.02.2027 kommt aus München nichts. Am Ende der Phase wird Berlin automatisch zur Zulassung, und im Bescheid steht deine Einschreibefrist.

Danach folgt die Einschreibung. Wer sich nicht fristgerecht einschreibt, verliert den Platz; er geht ins Nachrücken. Hast du schon einen Dienst begonnen, kannst du die Zulassung stattdessen zurückstellen; Details in unserem Kapitel zur Rückstellung einer Zusage.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Zulassung um ein Jahr verschieben?

Nur wenn du bereits einen anerkannten Dienst wie FSJ, BFD oder Wehrdienst angetreten hast oder ein Kind beziehungsweise pflegebedürftige Angehörige betreust. Dann kannst du die Zulassung zurückstellen und hast in den zwei Vergabeverfahren nach Dienstende, in denen der Studiengang angeboten wird, einen Anspruch auf den Platz. Du musst dich dafür fristgerecht neu bewerben. Für eine Ausbildung geht das nicht.

Quellen

Artikel zum Thema Zulassungsangebot und Zulassungsbescheid

Bewerbung & hochschulstart

Ablehnungsbescheid

Den Ablehnungsbescheid stellt hochschulstart aus, wenn alle Plätze an einen Studienort an besser platzierte Bewerber:innen gegangen sind. Für Medizin gibt es einen eigenen Bescheid pro Studienort.

Bewerbung & hochschulstart

Koordinierungsphase

Die Koordinierungsphase ist der Abschnitt nach Bewerbungsschluss, in dem hochschulstart Zulassungsangebote verschickt und über die Priorisierung Mehrfachangebote auflöst. Für Medizin beginnen die Angebote erst, wenn die Koordinierungsregeln greifen.

Bewerbung & hochschulstart

Priorisierung

Mit der Priorisierung legst du auf hochschulstart die Reihenfolge deiner Studienwünsche fest. Sobald du mehrere Zulassungsangebote hast, bleibt automatisch nur das am höchsten priorisierte bestehen.