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Wenn ihr zu Beginn oder während eines Dienstes (z.B. FSJ, BFD, etc.) ein Studienplatzangebot über Hochschulstart erhaltet, habt ihr die Möglichkeit, den Studienplatz zurückstellen. Ihr sichert euch damit den Anspruch, den Studienplatz z.B. nächstes Jahr zu erhalten, ohne erneut im Vergabeverfahren bangen zu müssen.
Dies ist jedoch nur bei Diensten oder in besonderen Fällen bei Betreuung / Pflege möglich.
Es ist nicht möglich, wenn ihr z.B. erst eine Ausbildung beenden möchtet. In diesem Fall müsst ihr euch überlegen, ob ihr die Ausbildung abbrecht oder euch nach Beendigung der Ausbildung neu bewerbt – mit dem Risiko, dann keine Zulassung erhalten zu können.
Eine Rückstellung ist auch nicht möglich, wenn ihr den Dienst erst in Zukunft beginnen möchtet. Die Rückstellung setzt voraus, dass der Dienst schon begonnen wurde.
Hier ist die aktuelle Liste der Dienste, für die eine Rückstellung möglich ist (2026):
Dauer von jeweils mindestens 6 Monaten:
Dauer von mindestens einem Jahr:
Für die Zurückstellung findet ihr bei Hochschulstart bei Vorlage eines Zulassungsangebots die Option „Rückstellung mitteilen“.
Eine Rückstellung ist für „die nächsten zwei Vergabeverfahren, bei denen der Studienwunsch angeboten wird, gültig“. Dies bedeutet konkret:
Für Studienplätze, die nur zu einem Wintersemester vergeben werden, besteht der Zulassungsanspruch zu den beiden Wintersemesterverfahren nach Dienstende, also zwei Jahre.
Für Studienplätze, die sowohl zum Sommer- als auch Wintersemester vergeben werden, besteht der Zulassungsanspruch für ein Jahr, da diese schon als zwei Vergabeverfahren gelten.
Bewirbt man sich in dieser Zeit nicht erneut für den Studienplatz, verfällt der Anspruch.
Der Anspruch verfällt auch, wenn der Dienst nicht angetreten oder vor der Mindestdauer abgebrochen wird.
Wenn man einen Studienplatz korrekt zurückgestellt hat, kann man diesen Anspruch also in den zwei Vergabeverfahren nach Dienstende geltend machen.
Dies geht auch, während man noch den Dienst ableistet, solange der Dienst bis zum 30. September beendet ist (für eine Bewerbung zum Wintersemester) bzw. bis zum 31. März beendet ist (für eine Bewerbung zum Sommersemester).
Wichtig: Um den Studienplatz zu beanspruchen, muss trotzdem eine erneute Bewerbung gemäß der Fristen bei Hochschulstart zum jeweiligen Semester erfolgen. Im Laufe dieser Bewerbung könnt ihr in AntOn mitteilen, dass ihr aufgrund einer Rückstellung schon einen Anspruch auf einen Studienplatz habt.
Es ist auch möglich, sich im Rahmen dieser neuen Bewerbung auf andere Universitäten zu bewerben und diese dann in der Koordinierungsphase höher zu priorisieren. So sichert man sich einerseits den Anspruch auf den zurückgestellten Studienplatz und hat andererseits noch die Chance, an einer Uni, an der man lieber studieren würde, einen Studienplatz zu erhalten.
Weitere Informationen zur Rückstellung einer Zusage findet ihr hier: https://hochschulstart.de/informieren-planen/dienste