Vorabquoten
Auch: Sonderquoten, Bedarfsquoten
Bevor hochschulstart die Plätze auf Abiturbestenquote, ZEQ und AdH verteilt, werden bis zu 20 Prozent für Sondergruppen abgezogen. Die genauen Anteile stehen nicht im Staatsvertrag selbst, sondern in den Vergabeverordnungen der Länder, und sie unterscheiden sich vor allem bei den Bedarfsquoten.
Die Gruppen im Überblick
- Härtefälle: Bewerber:innen, für die eine Ablehnung eine außergewöhnliche Härte wäre.
- Zweitstudium: wer bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen hat.
- Sanitätsoffizieranwärter:innen der Bundeswehr.
- Ausländische Staatsangehörige, die Deutschen nicht gleichgestellt sind (meist Nicht-EU).
- Bedarfsquoten: Landarztquote, ÖGD-Quote, in Rheinland-Pfalz die Landkinderarztquote, für Zahnmedizin die Landzahnarztquote in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- In einigen Ländern beruflich Qualifizierte ohne Abitur.
Beispiel Bayern
Die bayerische Verordnung reserviert in Medizin 1 Prozent für Härtefälle, 2,2 Prozent für die Bundeswehr, 8 Prozent für die Landarztquote, 1,8 Prozent für die ÖGD-Quote, 2 Prozent für ausländische Staatsangehörige und 3 Prozent für das Zweitstudium. Zusammen sind das 18 Prozent. Sachsen setzt für ausländische Staatsangehörige 5 Prozent an, für beruflich Qualifizierte ohne Abitur 0,5 Prozent und für die Landarztquote 6,5 Prozent. Bleiben Plätze in einer Vorabquote frei, werden sie in den Hauptquoten vergeben.
Wichtig für deine Planung
Für die meisten Abiturient:innen sind Vorabquoten kein eigener Weg, sondern verkleinern die Hauptquoten. Interessant werden sie, wenn du dich bewusst verpflichten willst (Landarzt, ÖGD, Bundeswehr) oder ein Sonderfall vorliegt. Bedarfsquoten haben eigene Bewerbungsverfahren mit Fristen, die deutlich vor denen von hochschulstart liegen.



