Ablehnungsbescheid
Einen Ablehnungsbescheid bekommst du, wenn die Kapazität an einem Studienort durch besser platzierte Mitbewerber:innen erschöpft ist. Bei Medizin und Zahnmedizin erhältst du für jeden einzelnen Studienort einen eigenen Bescheid. Davon zu unterscheiden ist der Ausschlussbescheid, der kommt, wenn deine Bewerbung formale Mängel hat. Ein Widerspruchsverfahren findet laut Staatsvertrag nicht statt; die Klagefrist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Für eine Studienplatzklage brauchst du zusätzlich eigene außerkapazitäre Anträge bei den Unis. Unabhängig davon kannst du am Losverfahren teilnehmen.
