Ablehnungsbescheid

Von Malte Kuehl, Betreiber von medirechner
Veröffentlicht am

Einen Ablehnungsbescheid bekommst du, wenn die Kapazität an einem Studienort durch besser platzierte Mitbewerber:innen erschöpft ist. Bei Medizin und Zahnmedizin erhältst du für jeden einzelnen Studienort einen eigenen Bescheid. Davon zu unterscheiden ist der Ausschlussbescheid, der kommt, wenn deine Bewerbung formale Mängel hat. Ein Widerspruchsverfahren findet laut Staatsvertrag nicht statt; die Klagefrist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Für eine Studienplatzklage brauchst du zusätzlich eigene außerkapazitäre Anträge bei den Unis. Unabhängig davon kannst du am Losverfahren teilnehmen.

Quellen

Artikel zum Thema Ablehnungsbescheid

Bewerbung & hochschulstart

Losverfahren

Im Losverfahren verlosen einzelne Unis Medizin- und Zahnmedizinplätze, die nach Koordinierungsphase und Koordiniertem Nachrücken noch frei sind. Noten und Testergebnisse spielen keine Rolle; du meldest dich direkt bei jeder Uni an.

Bewerbung & hochschulstart

Zulassungsangebot und Zulassungsbescheid

Ein Zulassungsangebot ist ein vorläufiges Platzangebot während der Koordinierungsphase. Erst wenn du es annimmst oder die Phase endet, wird daraus ein Zulassungsbescheid, mit dem du dich einschreiben kannst.