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Alle Bewerber:innen, die bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot erhalten haben, erhalten eine E-Mail mit Informationen für das „Koordinierte Nachrücken“.
Es können also nur Bewerber:innen teilnehmen, die bislang überhaupt kein Zulassungsangebot erhalten haben.
Im Bewerbungsportal kann man sich dann innerhalb von 72 Stunden (also 3 Tagen) für das Nachrückverfahren anmelden. Dieser Prozess wird von Hochschulstart gut erklärt, sodass wir hier keine detaillierten Bildbeschreibungen hinzufügen müssen.
Wichtig: Man nimmt nicht automatisch am Nachrückverfahren teil, sondern muss sich – wie in der E-Mail von Hochschulstart beschrieben – aktiv dafür anmelden. Und zwar für jeden Studienwunsch separat.
Im Nachrückverfahren werden Restplätze vergeben, die sonst unbesetzt bleiben würden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Bewerber:innen, die eigentlich in der Koordinierungsphase eine Zulassung erhalten haben, diese aufgrund eines Dienstes zurückstellen oder ein Angebot verfallen lassen, weil sie sich nach Erhalt eines Zulassungsangebotes nicht an der Uni einschreiben.
Man kann nur am Nachrückverfahren für Universitäten teilnehmen, für die man sich auch schon in der Koordinierungsphase beworben hat. Andere Universitäten als zuvor können also nicht mehr ausgewählt werden.
Mit Beginn des Koordinierten Nachrückens oder auch noch im Verlauf von einigen Tagen kann es also dazu kommen, dass ein „Restplatz“ frei wird und man ein Zulassungsangebot erhält.
Dieses wird dann unabhängig von der Priorisierung in eine Zulassung umgewandelt. Alle anderen Bewerbungen scheiden sofort aus.
Man hat in dieser Phase also nicht mehr die Möglichkeit, auf ein „besseres“ Angebot zu warten.
Daher sollte man sich im Nachrückverfahren nur an Universitäten anmelden, an denen man auch wirklich studieren wollen würde und sich vor Beginn des Nachrückverfahrens ausführlich Gedanken dazu machen, ob man sich an allen Universitäten für das Nachrückverfahren anmeldet.
Wichtig zu wissen: Wenn ihr an eurer Wunschuni am Ende der vorherigen Koordinierungsphase in einer bestimmten Quote nur einen Platz oder wenige Plätze von der Zulassungsgrenze entfernt seid, bedeutet dies leider nicht automatisch, dass ihr im Nachrückverfahren gute Chancen habt. Denn viele Universitäten vergeben die Plätze im Nachrückverfahren nur über eine einzige bestimmte Quote.
Beispiel: Die Universität Magdeburg vergibt für Humanmedizin alle Plätze des Koordinierten Nachrückens in der AdH-2-Quote. Nur, wer am Ende der Koordinierungsphase in dieser Quote nah an einer Zulassung lag, hat im Koordinierten Nachrückverfahren eine gute Zulassungschance.
Leider veröffentlichen die einzelnen Universitäten nur wenige Informationen dazu, über welche Quote die Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden. Im Zweifel könnt ihr dies über Hochschulstart oder die jeweiligen Universitäten erfragen.
Wie viele Plätze man im Nachrückverfahren aufrücken kann, lässt sich leider überhaupt nicht einschätzen und unterscheidet sich stark von Jahr zu Jahr und von Universität zu Universität.
An einigen Universitäten werden während des Koordinierten Nachrückens gar keine Plätze mehr frei. An anderen Universitäten gab es schon Berichte, dass man mit einem Rangplatz, der 100 Plätze hinter der letzten Zulassung in der Koordinierungsphase lag, noch nachrücken konnte. Dies war aber ein Sonderfall an einer Universität, die im allerersten Jahr ein Medizinstudium angeboten hat und daher unter Bewerber:innen eher „unbeliebt“ war.
Generell gilt: An eher „unbeliebten“ Universitäten hat man im Durchschnitt bessere Chancen, da dort mehr Bewerber:innen, die eigentlich in der Koordinierungsphase einen Platz erhalten haben, diesen verfallen lassen.
„Unbeliebte“ Universitäten sind oft solche, die in kleineren Städten, weiter weg von großen Metropolregionen oder in Ostdeutschland liegen. Der Abschluss zählt am Ende aber natürlich das gleiche und auch über die Qualität der Lehre muss dies nichts aussagen.
Theoretisch sollten jetzt alle Plätze vergeben sein. Theoretisch. Warum es manchmal doch noch Ausnahmen gibt und wie ihr vielleicht sogar einen dieser allerletzten Plätze ergattern könnt, verraten wir euch im nächsten Kapitel zum Losverfahren.