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Zunächst zeigen wir euch, wie ihr die Priorisierung vornehmt. Danach erklären wir genauer, wozu die Priorisierung eigentlich erfolgt.
Die Priorisierung ist eine „Wunschliste“ bzw. „Rangliste“ eurer Bewerbungen. Ihr gebt an, wo und was ihr am liebsten, am zweitliebsten, drittliebsten etc. studieren wollen würdet.
Für die Priorisierung der Bewerbungen geht ihr auf „meine Bewerbungen“:

Ganz unten bei euren Bewerbungen findet ihr den Button „Bewerbungen priorisieren“.
Danach könnt ihr die Priorisierungen mit Pfeilen verschieben:
Wenn ihr euch für mehrere Studiengänge bewerbt (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) müsst ihr euch überlegen, welchen Studiengang ihr am liebsten studieren möchtet und ihn dementsprechend priorisieren (hier bei „Aktion“).
Danach könnt ihr die Universitäten innerhalb eines Studienganges verschieben (hier bei „Unteraktion“).
Unter diesem Link findet ihr ein Erklärungsvideo von Hochschulstart zur Priorisierung: https://hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung
Das angegebene Maximum von 12 Bewerbungen gilt nicht für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Jeder dieser Studiengänge gilt nur als 1 Bewerbung und innerhalb der Studiengänge könnt ihr euch auch an mehr als 12 Universitäten bewerben.
So und wozu dient die Priorisierung nun überhaupt genau?
Die Priorisierung soll verhindern, dass die Studienplatzvergabe irgendwann „feststeckt“.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Man kann sich gleichzeitig an mehreren oder sogar an allen staatlichen Universitäten in Deutschland für Medizin bewerben. Natürlich auch für Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, für dieses Beispiel beschränken wir uns aber erst einmal nur auf (Human-)Medizin.
Eine Bewerberin, die besonders gute Zulassungskriterien vorweisen kann (z.B. gutes Abiturergebnis, gutes TMS-Ergebnis, zusätzlich ein anerkanntes FSJ) würde sehr weit vorne in der aus diesen Kriterien gebildeten „Rangliste“ aller Bewerber:innen stehen. Somit könnte sie im Vergabeverfahren für viele Universitäten gleichzeitig ein Zulassungsangebot bekommen.
Würden alle Zulassungsangebote bestehen bleiben, könnten die Universitäten die Zulassungsplätze nicht an andere Bewerber:innen vergeben, die mit ihren Zulassungskriterien in der Rangliste hinter unserer beispielhaften Bewerberin gelandet wären. Das würde bedeuten, dass eine einzige Bewerberin viele mögliche Studienplätze blockieren bzw. reservieren könnte.
Genau dieses Problem soll mit der Priorisierung und den später geltenden Koordinierungsregeln begrenzt werden.
Die Priorisierungsliste dieser Bewerberin könnte sein:
Zunächst beginnt auf Hochschulstart die Koordinierungsphase ohne Beginn der Koordinierungsregeln.
Auch, wenn die beiden Namen fast gleich klingen, gibt es doch einen Unterschied.
Denn: Die Koordinierungphase ohne Koordinierungsregeln hat für Bewerber:innen, die sich nur**** auf einen oder mehrere der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben, noch keine**** Bedeutung.
Nur Zulassungsangebote für andere Studiengänge (also nicht Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie), die zum Teil ebenfalls über Hochschulstart vergeben werden, können hier schon ausgesprochen werden.
Hat sich unsere beispielhafte Bewerberin zusätzlich zu Medizin auch für andere Studiengänge beworben, die am Vergabeverfahren über Hochschulstart teilnehmen, könnten in dieser Zulassungsphase Angebote ausgesprochen werden.
In dieser Phase können noch mehrere Zulassungsangebote (z.B. an mehreren Universitäten oder mehrere Studiengänge) ausgesprochen werden, die so lange für die Bewerberin „reserviert“ sind, bis die Koordinierungsregeln greifen.
Zudem können Angebote in dieser Phase auch aktiv angenommen oder abgelehnt werden.
Bei Annahme eines Angebots ist die Bewerbung über Hochschulstart beendet und alle anderen Bewerbungen werden zurückgezogen.
Wichtig: Die Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden erst nach Beginn der Koordinierungsregeln vergeben.
Wie es dann abläuft, erfahrt ihr im nächsten Kapitel.