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Es gibt Fristen, von wann bis wann man sich im Bewerberportal für das Studium bewerben kann bzw. muss. Diese Fristen findet ihr immer direkt auf Hochschulstart: https://hochschulstart.de/bewerben-beobachten/termine
Für das Wintersemester (also Studienstart im Oktober) begann die Bewerbungsphase die letzten Jahre gegen Ende April. Beim Fristende dieser Bewerbungsphase wird unterschieden, ob man das Abitur gerade frisch absolviert hat (Neu-Abiturient*innen), oder ob man das Abitur schon länger hat (Alt-Abiturient*innen). Alt-Abiturient*innen mussten sich die letzten Jahre bis Ende Mai bewerben, Neu-Abiturient*innen hatten die letzten Jahre bis Mitte Juni Zeit.
Für das Sommersemester (also Studienstart im April) startete die Bewerbungsphase in der Vergangenheit Anfang November und endete Mitte Januar. Hier gibt es keine Unterscheidung in Neu- und Alt-Abiturient*innen.
Wichtig zu wissen: Da nur wenige Universitäten einen Studienstart zum Sommersemester anbieten, ist die Universitäten-Auswahl bei der Bewerbung zum Sommersemester deutlich geringer. Es kann gut sein, dass eure Wunsch-Universität kein Studienbeginn zum Sommersemester anbietet.
Der Studiengang Tiermedizin wird ausschließlich zum Wintersemester angeboten.
Im Laufe der weiteren Bewerbung über Hochschulstart muss man einen Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post an Hochschulstart versenden. Die Frist, bis wann die Unterlagen eingegangen sein müssen, ist zwar wenige Tage länger als die angegebene Bewerbungsfrist, jedoch kann es bei einer verzögerten Auslieferung durch die Post zu Problemen kommen. Außerdem ist es nötig, eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses mitzusenden. Wenn du diese noch nicht hast, benötigt es in der Regel noch einmal Zeit, diese zu besorgen.
Starte die Bewerbung - wenn möglich – schon einige Wochen vor Fristende.
Wichtig: Schaue rechtzeitig auf die Seite von Hochschulstart für die aktuellen Fristen.
Warte für die Registrierung und die Bewerbung nicht bis zum Ende der Frist.
Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle Unterlagen vorliegen, können diese nachgereicht werden. Dies ist vor allem bei Bewerbungen zum Wintersemester relevant, wenn das Abiturzeugnis oder das TMS-Ergebnis noch aussteht. Die Fristen hierfür werden auch von Hochschulstart veröffentlicht und liegen einige Tage oder Wochen hinter der Bewerbungsfrist.
Ihr müsst den ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrag aber trotzdem schon vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschickt haben.