Losentscheid bei Ranggleichheit

Von Martin Becker, Arzt und Auswahltest-Experte
Veröffentlicht am , aktualisiert am

Auf jeder Rangliste von hochschulstart braucht deine Bewerbung einen eindeutigen Platz. Haben zwei Bewerber:innen genau denselben Wert, etwa dieselbe Abiturpunktzahl in der Abiturbestenquote oder dieselbe Punktzahl im Auswahlverfahren der Hochschulen oder in der Zusätzlichen Eignungsquote, entscheiden zwei nachrangige Kriterien: zuerst ein abgeleisteter Dienst, danach das Los.

 

Zuerst zählt der Dienst

Bei Gleichstand kommt zuerst, wer einen anerkannten Dienst nachweist. Dazu gehören zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, der Bundesfreiwilligendienst, der Wehrdienst oder die Pflege von Angehörigen. Der Dienst muss bis zum Studienstart mindestens sechs Monate gedauert haben. Gib ihn in deiner Bewerbung an und weise ihn mit der Dienstzeitbescheinigung von hochschulstart nach.

Unabhängig davon können Unis einen fachnahen Dienst im AdH oder in der ZEQ mit eigenen Punkten werten. Was ein Dienst dir dort bringt, erklärt der Eintrag Freiwilligendienst.

 

Danach entscheidet das Los

Bei der Registrierung teilt hochschulstart dir eine Losnummer zu. Sie zählt nur, wenn nach Punktzahl und Dienst immer noch Gleichstand besteht, und legt dann die Reihenfolge auf der Rangliste fest. Anmelden musst du dich dafür nicht, beeinflussen kannst du die Losnummer auch nicht.

 

Nicht verwechseln mit dem Losverfahren der Unis

Der Losentscheid bei Ranggleichheit gehört zur regulären Vergabe über hochschulstart. Etwas anderes ist das Losverfahren, in dem einzelne Unis Plätze verlosen, die nach dem Koordinierten Nachrücken noch frei sind. Dort spielen Noten und Testergebnisse keine Rolle, und du meldest dich direkt bei der jeweiligen Uni an. Welche Unis Medizin und Zahnmedizin verlosen und bis wann du dich anmelden musst, findest du in unserer Übersicht zum Losverfahren.