Pflegepraktikum (Krankenpflegedienst)
Auch: Krankenpflegepraktikum, Pflegedienst
Das Pflegepraktikum heißt in der Approbationsordnung Krankenpflegedienst. Es soll dich in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einführen und mit den üblichen Aufgaben der Pflege vertraut machen.
Humanmedizin (§ 6 ÄApprO):
- Dauer drei Monate, teilbar in drei Abschnitte zu je einem Monat.
- In einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung mit vergleichbarem Pflegeaufwand.
- Vor Studienbeginn oder in der unterrichtsfreien Zeit, spätestens bis zur Anmeldung zum Physikum.
- Angerechnet werden unter anderem krankenpflegerische Tätigkeit im FSJ, im Bundesfreiwilligendienst oder im Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie abgeschlossene Ausbildungen in Pflege, als Notfallsanitäter:in, Rettungsassistent:in oder Hebamme. Auch ein Pflegepraktikum im Ausland kann angerechnet werden.
Zahnmedizin (§ 14 ZApprO): Dauer ein Monat, ebenfalls vor Studienbeginn oder in den Ferien vor dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Wer entscheidet: Nicht das Krankenhaus, sondern das Landesprüfungsamt (LPA) des Bundeslands, in dem du studierst. Die Auslegung unterscheidet sich: Das LPA Hamburg verlangt einen vollen Kalendermonat, andere LPAs mindestens 30 Tage. NRW erlaubt flexiblere Aufteilungen.
Beispiel: Du machst im Juni 2027 Abitur und weißt noch nicht, wo du ab WiSe 2027/28 studierst. Leiste den ersten Monat vom 01.08. bis 31.08.2027 ab. Das sind 31 Tage und ein voller Kalendermonat, damit erfüllst du beide Auslegungen.
Viele erledigen einen oder mehrere Monate in der Wartezeit vor dem Studium, damit die Semesterferien der Vorklinik frei bleiben. In Modellstudiengängen kann der Zeitpunkt abweichen.



