Famulatur
Auch: Famulaturen, famulieren
Während das Pflegepraktikum dich in die Pflege einführt, lernst du in der Famulatur die ärztliche Arbeit kennen.
Humanmedizin (§ 7 ÄApprO): Insgesamt vier Monate, in der unterrichtsfreien Zeit zwischen Physikum und M2, unter Leitung einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes. Die Monate sind festgelegt:
- 1 Monat in einer ambulanten Einrichtung oder Praxis,
- 1 Monat im Krankenhaus oder in einer stationären Reha-Einrichtung,
- 1 Monat in der hausärztlichen Versorgung,
- 1 Monat frei wählbar, auch im öffentlichen Gesundheitsdienst.
Zahnmedizin (§ 15 ZApprO): Vier Wochen nach dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung, unter Aufsicht einer praktisch tätigen Zahnärztin oder eines Zahnarztes. Du arbeitest mit, behandelst aber nicht selbstständig.
Ausland: Eine Famulatur im Ausland kann angerechnet werden, wenn das Landesprüfungsamt die Einrichtung anerkennt. Viele nutzen das, etwa über den Austausch der Fachschaften statt über kommerzielle Anbieter.
Beispiel: Du bestehst im Sommer 2029 das Physikum. In den Semesterferien 2030 machst du einen Monat Hausarztpraxis und einen Monat Innere im Krankenhaus, 2031 einen Monat Dermatologie-Praxis und 2032 einen Monat Kinderchirurgie im Ausland. Bis zur Anmeldung zum M2 im Herbst 2032 sind alle vier Monate erledigt.
Für die Bewerbung um den Studienplatz spielt die Famulatur keine Rolle. Sie gehört zu dem, was dich nach der Zulassung erwartet.



