Härtefallquote
Auch: Härtefallantrag, außergewöhnliche Härte, Haertefallquote
Die Härtefallquote ist eine Vorabquote für Fälle, in denen besondere gesundheitliche, familiäre oder soziale Umstände einen sofortigen Studienbeginn erfordern. Eine mittelmäßige Abiturnote oder ein schwaches Testergebnis sind kein Härtefall. Anerkannt wird nur, was dich persönlich betrifft und durch Warten unzumutbar würde, etwa eine Erkrankung, die sich voraussichtlich verschlechtert und ein späteres Studium unmöglich machen könnte.
Wie groß die Quote ist
Die Anteile legen die Länder fest. Bayern und Sachsen reservieren in ihren aktuellen Verordnungen jeweils 1 Prozent der Plätze für Härtefälle. Rechtlich ist sie eine Vorabquote, zeitlich vergibt hochschulstart die Härtefallplätze aber erst nach Freigabe der Ranglisten für die Hauptquoten. Mit anerkanntem Antrag nimmst du also zuerst ganz normal an ABQ, ZEQ und AdH teil; erst wenn du dort die Grenzen verfehlst, kann der Härtefall gegen Ende der Koordinierungsphase zu einem Angebot führen. Gibt es an einer Uni mehr anerkannte Härtefälle als Plätze, haben Bewerber:innen mit abgeleistetem Dienst Vorrang, danach entscheidet das Los.
So stellst du den Antrag
Den Antrag stellst du in AntOn bei deiner Online-Bewerbung, ein eigenes Formblatt gibt es nicht. Die Nachweise schickst du per Post an hochschulstart, typischerweise fachärztliche Gutachten oder amtliche Bescheinigungen. Der Antrag muss zusammen mit der Bewerbung gestellt werden, es gelten also dieselben Ausschlussfristen: für das Wintersemester der 15. Juli (Neu-Abiturient:innen) beziehungsweise 31. Mai (Alt-Abiturient:innen), für das Sommersemester der 15. Januar. Tritt das belastende Ereignis erst nach dem 31. Mai ein, können Alt-Abiturient:innen den Härtefallantrag noch bis 15. Juli nachreichen. Was im Gutachten stehen muss, beschreibt der Leitfaden im Download-Bereich von hochschulstart.
Abgrenzung zum Nachteilsausgleich
Wenn Umstände, die du nicht selbst zu vertreten hast, etwa eine lange Krankheit, deine Leistungen in der Oberstufe verschlechtert haben, ist der Antrag auf Nachteilsausgleich der passendere Weg. Wird er anerkannt, nimmst du mit einer verbesserten Durchschnittsnote beziehungsweise Punktzahl am Verfahren teil, einen sofortigen Platz gibt er dir nicht. Betrachtet werden die Schuljahre der Oberstufe, nicht die Abiturprüfung selbst; eine Krankheit während der Prüfung reicht laut hochschulstart nicht. Nötig ist in der Regel eine Stellungnahme der Schulleitung, welche bessere Note ohne die Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre. Ein abgelehnter Sonderantrag hat für deine reguläre Bewerbung keine Folgen.
