Numerus clausus (NC)
Auch: Numerus Clausus, NC Medizin, NC Zahnmedizin
Einen vorab festgelegten NC gibt es in Medizin und Zahnmedizin nicht. Die Grenze ist der Wert der letzten Person, die in einer Quote noch zugelassen wurde, und sie wird in Abiturpunkten (maximal 900) gemessen, nicht in der Note. Ab 823 Punkten steht im Zeugnis eine 1,0, darüber wird weiter unterschieden. Mit einem Abitur aus Baden-Württemberg lag die Grenze der Abiturbestenquote zum WiSe 2026/27 in Heidelberg bei 863 Punkten. Alle aktuellen Grenzen nach Uni und Bundesland findest du unter NC Medizin und NC Zahnmedizin, deine eigenen Chancen im Zulassungsrechner.



