Teilstudienplatz
Auch: Teilstudienplätze, Teilzulassung, vorklinischer Studienplatz
Ein Teilstudienplatz entsteht, wenn eine Uni für den ersten Studienabschnitt mehr Ausbildungskapazität hat als für die späteren. Der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (Art. 11 Abs. 3) schreibt dann vor, dass die Zulassung auf den ersten Teil des Studiengangs beschränkt wird, in Medizin also auf die Vorklinik bis zum Physikum. Solche Plätze dürfen nach Art. 8 Abs. 5 auch verlost werden. Die Vergabeverordnungen der Länder, etwa in Bayern und NRW, sehen vor, dass hochschulstart sie getrennt von den übrigen Plätzen nach der Koordinierungsphase unter allen verlost, die zusätzlich einen Teilstudienplatz beantragt haben.
Heute: Für SoSe 2026, WiSe 2026/27 und SoSe 2027 weist hochschulstart keine eigenen Teilstudienplätze aus.
Nach dem Physikum: Du brauchst einen Platz für den klinischen Abschnitt, an deiner Uni oder anderswo, ohne Garantie. Die JLU Gießen zum Beispiel berücksichtigt bei freien Plätzen in höheren Fachsemestern Medizin Inhaber:innen eines Teilstudienplatzes als zweite von vier Bewerbergruppen, innerhalb einer Gruppe entscheidet in der Regel das Los.
Weiter bewerben: Ein Teilstudienplatz schließt dich vom Zentralen Verfahren nicht aus. hochschulstart nennt Inhaber:innen eines Teilstudienplatzes ausdrücklich als Bewerbergruppe, die sich um eine endgültige Zulassung bewirbt, und im Koordinierten Nachrücken gilt eine Teilzulassung nicht als Zulassung.
