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Der Ärztemangel in ländlichen Regionen Deutschlands ist ein wachsendes Problem. Um dem entgegenzuwirken, haben mittlerweile elf Bundesländer die sogenannte Landarztquote eingeführt. Über diese Vorabquote werden je nach Land zwischen 5 und 10 Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach Studium und Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet zu arbeiten.
Klingt erstmal nach einer attraktiven Möglichkeit, auch ohne 1,0-Abitur an einen Studienplatz zu kommen. Bevor du dich aber Hals über Kopf bewirbst, solltest du die Tragweite dieser Entscheidung wirklich verstanden haben.
Wir (Martin und Malte) haben selbst den Weg durch das Bewerbungsverfahren, das Studium in Hamburg und die Approbation hinter uns. Aus dieser Erfahrung heraus sagen wir ganz offen: Die Landarztquote ähnelt in ihrer Struktur dem Weg über die Bundeswehr, nur ohne Morgenappell und Grundausbildung.
Wir halten es für problematisch, dass etwa 18- bis 20-Jährigen eine Entscheidung abverlangt wird, die den Rest ihres Lebens maßgeblich bestimmen wird und deren zeitliche Reichweite fast so lang ist wie die bisherige Lebenszeit. Sechs Jahre Studium, fünf bis sechs Jahre Facharztweiterbildung, dann zehn Jahre Verpflichtung: Das sind über 20 Jahre, die durch eine Unterschrift festgelegt werden.
Während des Studiums kann viel passieren. Vielleicht verliebst du dich in eine andere Fachrichtung, sobald du im klinischen Abschnitt erste Einblicke bekommst. Vielleicht möchtest du der Liebe wegen in eine bestimmte Stadt oder sogar in ein anderes Land ziehen. Das alles wäre dann nicht mehr möglich oder würde mehrere hunderttausend Euro kosten.
Deshalb unsere klare Empfehlung: Die Landarztquote sollten nur diejenigen in Betracht ziehen, deren größter Wunsch es tatsächlich ist, in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich zu arbeiten. Wem es hauptsächlich nur um den Studienplatz geht, sollte davon Abstand nehmen.
Wenn du nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen bist, dass die hausärztliche Tätigkeit auf dem Land genau dein Ding ist, dann findest du im Folgenden die wichtigsten Informationen zum Bewerbungsverfahren. Wir können hier keine Details zu den spezifischen Regelungen jedes Bundeslandes pflegen, da sich diese regelmäßig ändern. Stattdessen geben wir dir einen qualitativen Überblick und verlinken auf die offiziellen Stellen.
Die Landarztquote existiert derzeit in den folgenden elf Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Keine Landarztquote gibt es in den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie in Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Die Anzahl der verfügbaren Plätze variiert stark. In Nordrhein-Westfalen werden pro Semester etwa 160 Plätze vergeben, in Bayern etwa 170 pro Jahr, während kleinere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder das Saarland nur etwa 14 bis 22 Plätze anbieten. NRW war 2019 Vorreiter und hat im August 2025 als erstes Bundesland die 1000er-Marke überschritten: Über 1.000 Personen studieren dort mittlerweile im Rahmen der Landarztquote Medizin. In Bayern sind es mittlerweile über 740 Studierende seit Einführung 2020.
Das Verfahren ist in allen Bundesländern zweistufig aufgebaut, wobei die genaue Gewichtung der Kriterien variiert.
In der ersten Stufe werden typischerweise Punkte vergeben für das Ergebnis im Test für Medizinische Studiengänge (TMS), eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie ehrenamtliche Tätigkeiten oder absolvierte Freiwilligendienste mit Patientenkontakt. Die Abiturnote spielt eine untergeordnete Rolle und fließt meist nur mit 10 bis 30 Prozent in die Bewertung ein.
In der zweiten Stufe finden strukturierte Auswahlgespräche statt. Hier werden deine Motivation, soziale Kompetenzen und persönliche Eignung für die hausärztliche Tätigkeit geprüft. Medizinisches Fachwissen wird dabei in der Regel nicht vorausgesetzt.
Wichtig zu wissen: Wenn du nur Abitur hast und weder TMS, Ausbildung noch relevante Berufserfahrung oder Freiwilligendienst vorweisen kannst, sind deine Chancen gering. Die meisten erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber bringen bereits eine Ausbildung in der Pflege, als Notfallsanitäterin oder in einem anderen Gesundheitsberuf mit.
Mit der Annahme des Studienplatzes unterschreibst du einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen Bundesland. Dieser beinhaltet im Wesentlichen drei Verpflichtungen.
Erstens musst du nach dem Studium unverzüglich eine Weiterbildung beginnen, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt. In den meisten Bundesländern ist das die Allgemeinmedizin. Einige Länder wie Baden-Württemberg erlauben auch Innere Medizin. Bayern hat zum Wintersemester 2025/26 die Möglichkeiten erweitert: Dort ist nun auch die Facharztweiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin zugelassen.
Zweitens musst du nach Abschluss der Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet des Bundeslandes als Hausärztin oder Hausarzt tätig sein.
Drittens hast du keinen oder nur begrenzten Einfluss darauf, in welcher Region du arbeiten wirst. Du kannst zwar Präferenzen angeben, aber eine Garantie gibt es nicht.
Hier wird es ernst: Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen droht eine Vertragsstrafe von um die 250.000 Euro. Die genaue Ausgestaltung variiert je nach Bundesland. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland heißt es "bis zu 250.000 Euro", was einen gewissen Ermessensspielraum lässt. In anderen Ländern ist die Strafe starr festgelegt.
Die Strafe wird fällig, wenn du eine andere Facharztweiterbildung beginnst, wenn du die zehn Jahre Verpflichtung nicht erfüllst oder wenn du das Bundesland verlässt.
Auf Antrag kann bei Vorliegen einer "besonderen Härte" die Strafe reduziert oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Darunter fallen etwa schwerwiegende gesundheitliche, familiäre oder soziale Gründe. Im Regelfall musst du aber mit der vollen Summe rechnen.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn du das Studium endgültig abbrichst oder eine Prüfung endgültig nicht bestehst, wird keine Vertragsstrafe fällig.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Typischerweise liegt der Bewerbungszeitraum zwischen Januar und März für das folgende Wintersemester.
Du kannst dich in mehreren Bundesländern parallel bewerben. Wenn du in mehr als einem Land angenommen wirst, musst du alle Verträge bis auf einen fristgerecht zurückziehen, meist bis zum 30. Juni oder 15. Juli. Versäumst du das, wird die Vertragsstrafe fällig.
Auch nach der Bewerbung kannst du in der Regel bis zu einem bestimmten Stichtag ohne Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten. Diese Fristen solltest du genau prüfen, bevor du unterschreibst.
Da sich Regelungen, Fristen und Kriterien ändern können, empfehlen wir dir dringend, die offiziellen Seiten der jeweiligen Bundesländer zu konsultieren.
Für Baden-Württemberg findest du alle Informationen unter landarztquote-bw.de. Bayern informiert auf landarztquote.bayern.de. In Nordrhein-Westfalen ist das Landeszentrum Gesundheit zuständig unter lzg.nrw.de. Für Mecklenburg-Vorpommern wende dich an die Kassenärztliche Vereinigung unter kvmv.de/nachwuchs/Landarztquote. In Niedersachsen ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung zuständig unter nizza.niedersachsen.de. Für Sachsen findest du Informationen bei der Landesdirektion Sachsen. Rheinland-Pfalz informiert unter landschafftarzt.rlp.de.
Eine gute allgemeine Übersicht mit Links zu allen Bundesländern bietet auch Studis Online.
Der Hartmannbund hat ebenfalls eine tabellarische Übersicht der Bundesländer veröffentlicht. Der Ausschuss Medizinstudierende im Hartmannbund hat sich klar gegen die Einführung der Landarztquote ausgesprochen.
Unsere kritische Haltung steht nicht allein da. Der Marburger Bund, Deutschlands größter Ärzteverband, hat sich auf seiner Hauptversammlung 2018 mehrheitlich gegen die Landarztquote ausgesprochen. Das Hauptargument: Die Quote schafft keine zusätzlichen Ärztinnen und Ärzte, sondern verteilt lediglich die bestehenden Studienplätze anders. Der eigentliche Hebel wäre eine Erhöhung der Medizinstudienplätze insgesamt.
Der Marburger Bund Niedersachsen formulierte es 2021 noch deutlicher: Ein Studienanfänger könne nicht verlässlich abschätzen, in welcher Fachrichtung und in welcher Region er in über zehn Jahren seinen Arztberuf ausüben möchte. Der Verband kritisierte zudem, dass die Fokussierung auf den Hausärztemangel zu kurz greife. Auch in der Pädiatrie, Psychiatrie, Neurologie und weiteren Gebieten sei die Situation angespannt. Der Marburger Bund warnte, dass durch die Landarztquote am Ende an anderer Stelle ein größerer Mangel entstehen könnte, im Zweifelsfall in den Kliniken.
Die Landarztquote kann eine echte Chance sein, wenn du dir sicher bist, dass die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum dein Traumberuf ist. Sie bietet einen Weg ins Medizinstudium auch ohne perfekte Abiturnote und ermöglicht es, von Anfang an einen klaren Karriereweg vor Augen zu haben.
Gleichzeitig bindet sie dich für über zwei Jahrzehnte an eine bestimmte Fachrichtung und Region. Bei einer Entscheidung, die mit 18 oder 20 Jahren getroffen wird, ist das eine enorme Tragweite. Die Vertragsstrafe von 250.000 Euro ist bewusst hoch angesetzt, um ein "Einpreisen" zu verhindern. Sie ist real und wird im Zweifelsfall auch eingefordert.
Wenn du also überlegst, dich zu bewerben: Nimm dir Zeit. Sprich mit Hausärztinnen und Hausärzten über ihren Alltag. Mach vielleicht erst eine Ausbildung oder ein FSJ, um zu sehen, ob die Arbeit im Gesundheitswesen wirklich zu dir passt. Und wenn du dann immer noch überzeugt bist, dann kann die Landarztquote tatsächlich dein Weg zum Medizinstudium sein.