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Auswahlverfahren der Hochschulen - der Name rührt daher, dass jede Universität selbst entscheiden kann, wie sie die Plätze dieser Quote vergeben möchte. Über das Auswahlverfahren der Hochschulen werden dabei 60 % der Studienplätze vergeben, weshalb sich die meisten Bewerber:innen auf diese Quote konzentrieren sollten.
Aber ganz frei sind die Unis dann doch nicht. In dieser Quote müssen drei Zulassungskriterien miteinbezogen werden:
Für Zahnmedizin und Tiermedizin können die Regeln etwas abweichen, hier ist z.B. kein zusätzliches Kriterium verpflichtend.
Als Testergebnis wird an den jeweiligen Unis entweder der TMS, der HAM-Nat oder ein Interviewverfahren gewertet.
Als zusätzliches Kriterium werden an den meisten Unis medizinische Freiwilligendienste (z.B. FSJ, BFD), eine medizinische Berufsausbildung oder medizinische Berufserfahrung gewertet. Es können auch Preise bei bildungsbezogenen Wettbewerben (z.B. Jugend forscht) mit einbezogen werden. An der Uni Hamburg wird bei diesem Kriterium ein weiterer Test verwendet, der „HAM-SJT“, mit dem psychosoziale Kompetenzen getestet werden.
Jede Uni ist frei in ihren Gestaltungsmöglichkeiten, welchen Test sie nutzt, welches zusätzliche Kriterium, und wie sie die drei Kriterien gewichtet. Manche Unis gewichten das Abitur sehr hoch und die anderen Kriterien dafür etwas weniger, an anderen Hochschulen ist es genau umgekehrt.
Auch hier findet ihr die vollstände Liste, welche Kriterien in welcher Gewichtung von den einzelnen Universitäten genutzt werden, auf Hochschulstart.
Da die Abiturleistungen über die Bundesländer hinweg nicht vergleichbar sind (in manchen ist das Abi „schwerer"), gibt es einen „Länderausgleich". Die eigene Abiturleistung wird dabei nur mit Bewerber:innen verglichen, die im gleichen Bundesland Abitur gemacht haben.
Zunächst wird für jede:n Bewerber:in ein Prozentrang innerhalb des eigenen Bundeslandes bestimmt. Er liegt zwischen 0 (schlechtester Rang) und 100 (bester Rang) und gibt an, welcher Anteil der Bewerber:innen aus demselben Bundesland eine geringere Punktzahl hatte.
Wenn jemand z.B. in Hamburg mit 1,2 Abi gemacht hat und damit besser als 91,7 % der anderen Bewerber:innen aus Hamburg ist, erhält er die Punktzahl 91,7. Eine Bewerberin aus Bayern könnte mit dem gleichen Abischnitt eine Punktzahl von z.B. 93,2 erhalten, weil sie damit in Bayern besser als 93,2 % der anderen Bewerber:innen ist.
So können Bewerber:innen mit „schwererem“ Abitur eine eventuell auf dem Papier geringere Punktzahl ausgeglichen. Damit wird in der Realität - anders als im Beispiel – nicht der Notendurchschnitt sondern sogar die genaue Abiturpunktzahl genommen, wodurch noch feiner unterschieden werden kann.
Der Prozentrang ist jedoch noch nicht die in der AdH verwendete Punktzahl. In einem zweiten Schritt wird er auf eine Skala übertragen, die einer Normalverteilung folgt. Dabei werden Prozentränge in der Mitte gestaucht und an den Enden gestreckt, sodass gerade im oberen Bereich eine sehr gute Differenzierung von guten und sehr guten Leistungen möglich ist.
Die Quotenpunkte des Abiturs, die Quotenpunkte des Testergebnis und das zusätzliche Kriterium werden dann ihrer Gewichtung entsprechend miteinander verrechnet und bilden eine Gesamtpunktzahl, die bei der Zulassung über die AdH-Quote mit der von den anderen Bewerber:innen verglichen wird.