Auch im neuen zentralen Vergabeverfahren spielen Berufsausbildungen, Freiwilligendienste und Wettbewerbserfolge eine Rolle. Allerdings haben sich gegenüber dem alten Vergabeverfahren auch einige Faktoren geändert. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen sowie die wesentlichen neuen Kriterien findet ihr in unserem Beitrag.
Änderungen zum alten Verfahren
Eine gute Nachricht ist, dass die frühere Vielfalt bei anerkannten Berufsausbildungen, Freiwilligendiensten und Wettbewerbserfolgen nun wesentlich vereinfacht wird. Denn es gibt nicht mehr individuelle Anerkennungslisten je Universität, sondern nur noch eine einheitliche Liste mit den entsprechenden Kriterien. Von der jeweiligen Medizinuniversität ist somit nur noch abhängig, ob überhaupt und in welchem Umfang sie beispielsweise eine auf der Liste enthaltene Berufsausbildung anerkennt.
Anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten
Die folgenden Berufsausbildungen werden anerkannt:
Altenpfleger/in | Anästhesietechnische/r Assistent/in | Arzthelfer/in |
Biologielaborant/in | Chemielaborant/in | Diätassistent/in |
Ergotherapeut/in | Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in | Gesundheits- und Krankenpfleger/in |
Hebamme/Entbindungspfleger | Kinderkrankenschwester/-pfleger | Krankenschwester/- pfleger |
Logopäde/Logopädin | Medizinische/r Fachangestellte/r | Medizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik |
Medizinisch-technische/r As- sistent/in (MTA) | Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in | Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in |
Medizinlaborant/in, Notfallsanitäter | Operationstechnische/r Angestellte/r | Operationstechnische/r Assistent/in |
Orthoptist/in, Physiotherapeut/in | Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA) | Rettungsassistent/in |
Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in |
Zusätzlich erkennen einige Universitäten separat auch noch eine Berufstätigkeit an. Das ist jede praktische Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufs für mindestens 12 Monate. Stichtag ist für die Bewerbung für das Wintersemester 2020/2021 der 20. August 2020.
Anerkannte Freiwilligendienste und ehrenamtliche Tätigkeiten
Die folgenden Freiwilligendienste werden ab einer Mindestdauer von 11 Monaten (Stichtag für das WiSe 2020/2021: 20. August) anerkannt:
Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) | Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) | Internationaler Jugendfreiwilligendient |
Bundesfreiwilligendienst | Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts | Europäischer Freiwilligendienst |
Anderer Dienst im Ausland | Zivildienst | Freiwilliger Wehrdienst |
Als ehrenamtliche Tätigkeiten gelten die folgenden Aktivitäten ab einer Mindestdauer von 2 Jahren (Stichtag für das WiSe 2020/2021: 20. August):
Dienst/ehrenamtl. Tätigkeit bei den Johannitern | Dienst/ehrenamtl. Tätigkeit bei den Maltesern | Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit bei der Feuerwehr |
Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit bei der DLRG | Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim ASB | Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim DRK/DKMS |
Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim THW |
Anerkannte Wettbewerbserfolge
Wettbewerbserfolge in bildungsnahen Wettbewerben werden folgendermaßen anerkannt:
Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Biologie-Olympiade | Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Chemie-Olympiade | Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Physik-Olympiade |
Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Informatikolympiade | Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Mathematikolympiade | Jugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb) |
Jugend forscht – Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb) | Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb |
Sämtliche Angaben findet Ihr auch in den Bewerbungsinformationen auf hochschulstart.de.
Führe den medirechner durch, um zu erfahren, wie dein Berufsausbildung, dein Freiwilligendienst und/oder dein Wettbewerbserfolg im Auswahlverfahren der Hochschulen an den jeweiligen Unis berücksichtigt wird.