Berufsausbildungen, Dienste und Wettbewerbserfolge im neuen Zentralen Vergabeverfahren

Auch im neuen zentralen Vergabeverfahren spielen Berufsausbildungen, Freiwilligendienste und Wettbewerbserfolge eine Rolle. Allerdings haben sich gegenüber dem alten Vergabeverfahren auch einige Faktoren geändert. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen sowie die wesentlichen neuen Kriterien findet ihr in unserem Beitrag.


Änderungen zum alten Verfahren

Eine gute Nachricht ist, dass die frühere Vielfalt bei anerkannten Berufsausbildungen, Freiwilligendiensten und Wettbewerbserfolgen nun wesentlich vereinfacht wird. Denn es gibt nicht mehr individuelle Anerkennungslisten je Universität, sondern nur noch eine einheitliche Liste mit den entsprechenden Kriterien. Von der jeweiligen Medizinuniversität ist somit nur noch abhängig, ob überhaupt und in welchem Umfang sie beispielsweise eine auf der Liste enthaltene Berufsausbildung anerkennt.


Anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten

Die folgenden Berufsausbildungen werden anerkannt: 

Altenpfleger/inAnästhesietechnische/r Assistent/inArzthelfer/in
Biologielaborant/inChemielaborant/inDiätassistent/in
Ergotherapeut/inGesundheits- und Kinderkrankenpfleger/inGesundheits- und Krankenpfleger/in
Hebamme/EntbindungspflegerKinderkrankenschwester/-pflegerKrankenschwester/- pfleger
Logopäde/LogopädinMedizinische/r Fachangestellte/rMedizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik
Medizinisch-technische/r As- sistent/in (MTA)Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/inMedizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
Medizinlaborant/in, NotfallsanitäterOperationstechnische/r Angestellte/rOperationstechnische/r Assistent/in
Orthoptist/in, Physiotherapeut/inRadiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)Rettungsassistent/in
Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in

Zusätzlich erkennen einige Universitäten separat auch noch eine Berufstätigkeit an. Das ist jede praktische Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufs für mindestens 12 Monate. Stichtag ist für die Bewerbung für das Wintersemester 2020/2021 der 20. August 2020.


Anerkannte Freiwilligendienste und ehrenamtliche Tätigkeiten

Die folgenden Freiwilligendienste werden ab einer Mindestdauer von 11 Monaten (Stichtag für das WiSe 2020/2021: 20. August) anerkannt:

Freiwilliges soziales Jahr (FSJ)Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)Internationaler Jugendfreiwilligendient
BundesfreiwilligendienstEntwicklungspolitischer Freiwilligendienst WeltwärtsEuropäischer Freiwilligendienst
Anderer Dienst im AuslandZivildienstFreiwilliger Wehrdienst

Als ehrenamtliche Tätigkeiten gelten die folgenden Aktivitäten ab einer Mindestdauer von 2 Jahren (Stichtag für das WiSe 2020/2021: 20. August):

Dienst/ehrenamtl. Tätigkeit bei den JohanniternDienst/ehrenamtl. Tätigkeit bei den MaltesernDienste/ehrenamtl. Tätigkeit bei der Feuerwehr
Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit bei der DLRGDienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim ASBDienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim DRK/DKMS
Dienste/ehrenamtl. Tätigkeit beim THW

Anerkannte Wettbewerbserfolge

Wettbewerbserfolge in bildungsnahen Wettbewerben werden folgendermaßen anerkannt:

Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Biologie-OlympiadePreisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Chemie-OlympiadePreisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. Physik-Olympiade
Preisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. InformatikolympiadePreisträger im Auswahlwettbewerb zur intern. MathematikolympiadeJugend forscht – Biologie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)
Jugend forscht – Chemie (1.-3. Preis Bundeswettbewerb)Jugend forscht – Mathematik/Informatik/Physik/Technik (1.-3. Preis Bundeswettbewerb

Sämtliche Angaben findet Ihr auch in den Bewerbungsinformationen auf hochschulstart.de.


Führe den medirechner durch, um zu erfahren, wie dein Berufsausbildung, dein Freiwilligendienst und/oder dein Wettbewerbserfolg im Auswahlverfahren der Hochschulen an den jeweiligen Unis berücksichtigt wird.

Berufsausbildungen, Dienste und Wettbewerbserfolge im neuen Zentralen Vergabeverfahren

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