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Landarztquote

Aufgrund des Mangels an Ärzt:innen in ländlichen Gebieten wird seit einigen Jahren in manchen Bundesländern ein Teil der Studienplätze an Bewerber:innen vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium für eine gewisse Dauer (meist. ca. 10 Jahre) in einem „medizinisch unterversorgten Gebiet“ im hausärztlichen Bereich zu arbeiten. Da man, bevor man Hausarzt / Hausärztin werden kann, die Facharztausbildung dazu benötigt, die meist 5-6 Jahre dauert, geht diese Verpflichtung dann in diesem Fall bis 16 Jahre NACH dem Studium.
In jedem Bundesland gibt es aber etwas abweichende Regelungen, wie viele Jahre es genau sind und welche Fachbereiche / Gebiete möglich sind.
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung ist häufig eine Vertragsstrafe von um die 250.000 € fällig - autsch.

Unsere Meinung: Für uns ähnelt die Landarztquote sehr dem Weg über die Bundeswehr, nur mit weniger durch den Matsch kriechen, angeschrien werden und nicht ganz so frühem Aufstehen. Spaß beiseite:
Wir halten es nicht für richtig, ca. 18–20-Jährigen eine Entscheidung abzuverlangen, die den Rest des Lebens maßgeblich bestimmen wird und fast so lange reicht wie die bisherige Lebenszeit.
Während des Studiums kann viel passieren. Vielleicht verliebt ihr euch doch in eine andere Fachrichtung oder wollt der Liebe wegen in eine bestimmte Stadt oder sogar in ein anderes Land ziehen. Das alles wäre nicht mehr möglich bzw. würde mehrere hundert tausend Euro kosten.

Auch hier sollten es also nur diejenigen in Betracht ziehen, deren größter Wunsch es ist, in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich zu arbeiten.
Wem es hauptsächlich nur um den Studienplatz geht, sollte davon Abstand nehmen.

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