Die Abiturnote im neuen Zentralen Vergabeverfahren

Seit dem Sommersemester 2020 gibt es Neuerungen bei dem Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze an deutschen Universitäten (siehe unseren Blogbeitrag hier). Nach wie vor eine große Rolle für eure Bewerbungschancen spielt die Abiturnote: Bei der Abiturbestenquote (30% der Studienplätze) ist sie das alleinige Auswahlkriterium. Aber auch im Auswahlverfahren der Hochschulen (60% der Studienplätze) ist die Abiturnote zumindest ein wichtiger Bestandteil. Verändert im Vergleich zum früheren Verfahren hat sich aber nun, wie eure Abiturnote im Bewerbungsverfahren genau verrechnet wird.

 

Maßgeblich ist allein der Abiturpunktewert

Im Bewerbungsverfahren kommt es nun einheitlich für alle Unis nur noch auf den in euren Abiturzeugnissen angegebenen Gesamtpunktwert auf der Skala von 0-900 an. Für diejenigen Bundesländer, in denen der maximale Punktwert 840 Punkte beträgt, erfolgt eine Umrechnung anhand der folgenden Formel:

 

Bildung von Landeslisten

Auf Basis der Gesamtpunktzahl werden unter allen Bewerbern je Bundesland anschließend Prozentranglisten gebildet. So bedeutet ein Prozentrang von 80 in Bayern zum Beispiel, dass 79 Prozent der Bewerber einen schlechteren Punktwert erreicht haben.

 

Ausgleich über gemeinsame Bundesliste

Es war eine Vorgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (siehe hier), dass das neuen Vergabeverfahren ein Ausgleich der Unterschiede beim Abitur zwischen den verschiedenen Bundesländern schafft. Deshalb werden die einzelnen Landeslisten mit Hilfe von Landesquoten zu einer gemeinsamen Bundesliste zusammengeführt. Die jeweilige Landesquote errechnet sich dabei zu einem Drittel aus dem Anteil der Bewerber aus dem entsprechenden Bundesland an den Gesamtbewerbern im zentralen Verfahren. Zu zwei Drittel fließt der Anteil an der Gesamtzahl der Achtzehn- bis unter Einundzwanzigjährigen in der Bevölkerung ein. Für die Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg kommt hinzu, dass sich die daraus ergebenden Quoten nochmals um 30 Prozent erhöht.

Für die Abiturbestenquote ergeben sich daraus je Bundesland unterschiedliche Grenzwerte für einen Medizinstudienplatz. Im Sommersemester 2020 reichten die Punktwerte für einen Platz an der Charitè Berlin zum Beispiel von mindesten 779 Punkten für Bewerber aus Sachsen-Anhalt bis zu 827 Punkten für Bewerber aus Brandenburg.

 
Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) wird euer errechneter Prozentrang der Bundesliste dann entsprechend der Gewichtung an der jeweiligen Hochschule umgerechnet. Führe den medirechner durch, um zu erfahren, wie deine Abiturnote in deine Chancen einfließt.

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